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Ratgeber
📅2026-05-01
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Hitzeschutzverordnung Österreich 2026: Neue Pflichten für Arbeitgeber

Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich die Hitzeschutzverordnung (Hitze-V, BGBl. II Nr. 325/2025) — die erste eigenständige Verordnung zum Schutz von Beschäftigten vor Hitze und UV-Strahlung. Was bedeutet das konkret für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Welche Maßnahmen sind verpflichtend, wann greifen sie und welche Strafen drohen bei Verstößen? Hier ist der Überblick.

Was ändert sich 2026? — Die neue Hitze-V

Bisher gab es in Österreich kein eigenständiges Hitze-Schutzgesetz. Die Temperaturgrenzwerte standen nur in der Arbeitsstättenverordnung (AStV § 28) — und die galten nur für Innenräume. Für Arbeiten im Freien auf Baustellen, in der Landwirtschaft oder im Freien gab es keine konkreten Pflichten. Dasändert sich mit der Hitze-V.

Die neue Verordnung verpflichtet Arbeitgeber erstmals, Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung systematisch zu ermitteln und zu beurteilen. Das Ergebnis muss in einem Hitzeschutzplan dokumentiert sein, der für alle Beschäftigten einsehbar sein muss — elektronisch oder in Papierform.

Besonders wichtig: Die Maßnahmen der Hitze-V werden verpflichtend, sobald GeoSphere Austria (ehemals ZAMG) eine Hitzewarnung der Stufe 2 (gelb) oder höher ausgibt. Das heißt: Es reicht nicht, einen Plan zu haben — er muss bei der ersten Warnung umgesetzt werden.

Hitzewarnstufen — Wann greifen die Pflichten?

GeoSphere Austria (der Nachfolger der ZAMG) stuft die Hitzebelastung von Grün (keine Warnung) über die Warnstufen Gelb und Orange bis Rot ein. Die Hitze-V wird ab Stufe 2 (Gelb) verbindlich:

Stufe 1 (Grün) — keine Warnung: Keine besondere Hitzegefahr. Empfehlung: Vorbeugende Maßnahmen vorbereiten, Hitzeschutzplan bereithalten.

Stufe 2 (Gelb) — Vorsicht: Gefühlte Temperatur ab rund 30 °C, Hitzebelastung deutlich erhöht. Ab hier greifen die verpflichtenden Maßnahmen der Hitze-V. Arbeitgeber müssen den Hitzeschutzplan aktiv umsetzen: Arbeitszeiten verlagern, Beschattung bereitstellen, Pausen ausweiten, kühlende Kleidung zur Verfügung stellen.

Stufe 3 (Orange) — Warnung: Deutlich erhöhte Hitzebelastung, auch für gesunde Menschen belastend. Die Maßnahmen der Hitze-V gelten verschärft — Pausen, Beschattung und Trinkpausen werden ausgeweitet.

Stufe 4 (Rot) — Alarm: Extreme Hitze, hohe Gesundheitsgefahr. Alle Maßnahmen plus verschärfte Vorschriften. Für Bauarbeiter gilt zusätzlich das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG): ab 32,5 °C kann die Arbeit eingestellt werden.

Pflichten für Arbeitgeber bei Hitze

Die Hitze-V definiert eine klare Hierarchie der Maßnahmen — vom Vermeiden bis zum persönlichen Schutz:

1. Gefahrenvermeidung: Arbeitszeiten verlagern (früher beginnen, Mittagspause verlängern), Arbeitsschwere reduzieren, Arbeit ins Freie verlagern wenn drinnen heißer ist.

2. Technische Maßnahmen: Beschattung der Arbeitsplätze (Sonnensegel, mobile Schirme), Kühlung von Arbeitsräumen, insbesondere Krankabinen und selbstfahrende Arbeitsmittel müssen klimatisiert werden (mit Übergangsfristen).

3. Organisatorische Maßnahmen: Tätigkeitswechsel, Verlagerung in schattige Bereiche, zusätzliche Pausen, Lockerung von Bekleidungsvorschriften, kostenlose alkoholfreie Getränke.

4. Persönliche Maßnahmen: Leichte Arbeitskleidung, Kopfschutz, Sonnenschutzcreme, kühlende Kleidung. Die Akklimatisierung der Beschäftigten muss berücksichtigt werden (AUVA Merkblatt M·plus 012).

Der Hitzeschutzplan muss bei GeoSphere-Hitzewarnung Stufe 2 oder höher verpflichtend umgesetzt werden. Nicht die Außentemperatur allein zählt — die offizielle Warnung ist der Auslöser.

Rechte der Arbeitnehmer

Ein häufiger Irrtum: Es gibt kein Hitzefrei in Österreich. Weder das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) noch die Hitze-V sehen vor, dass Beschäftigte bei bestimmten Temperaturen die Arbeit einstellen dürfen. Die Gewerkschaft GPA fordert zwar bezahltes Hitzefrei ab 30 °C — das ist aber eine Forderung, kein Gesetz.

Was Arbeitnehmer jedoch tun können: Wenn der Arbeitgeber bei Hitze keine Maßnahmen setzt, können sie sich an den Betriebsrat oder die Sicherheitsvertrauensperson wenden. Der nächste Schritt: die Sicherheitsfachkraft oder den Arbeitsmediziner einschalten. Wenn auch das nicht hilft: Das Arbeitsinspektorat informieren — eine Anzeige ist möglich.

Besonders geschützte Gruppen: Schwangere und stillende Mütter, ältere Arbeitnehmer, gesundheitlich vorbelastete Personen (Herzerkrankungen, Diabetes, Bluthochdruck) und Jugendliche. Für diese Gruppen muss der Arbeitgeber besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen.

Für Bauarbeiter gilt zusätzlich das BSchEG: Ab 32,5 °C kann die Arbeit im Freien eingestellt werden. Die BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) zahlt 60 % des Stundenlohns als Schlechtwetterentschädigung. Die HITZE.APP verbindet sich automatisch mit der nächsten GeoSphere-Messstelle und warnt ab 32,5 °C.

Unterschied: Deutschland vs. Österreich

Die deutsche Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat Temperatur-Grenzwerte für Innenräume, aber keinen eigenständigen Hitze-Schutz für Außenarbeiten. Österreich geht mit der Hitze-V einen Schritt weiter — als eines der ersten EU-Länder mit einer verbindlichen Verordnung speziell für Hitze am Arbeitsplatz.

Der wichtigste Unterschied: In Österreich greifen die Maßnahmen automatisch bei offizieller Hitzewarnung (GeoSphere Stufe 2+). In Deutschland liegt die Initiative beim Arbeitgeber — es gibt keinen verbindlichen Auslöser. Das macht die österreichische Regelung deutlich stärker.

Strafen bei Verstößen

Verstöße gegen die Hitze-V können mit Verwaltungsstrafen von € 166 bis € 8.324 geahndet werden — je nach Schwere und Absicht. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen drohen Strafen im oberen Bereich.

Die Arbeitsinspektion kontrolliert verstärkt während der Sommersaison. Bei akuter Gefahr kann sie die Arbeit sofort einstellen lassen. Arbeitgeber sollten den Hitzeschutzplan daher nicht nur auf dem Papier haben, sondern bei der ersten Hitzewarnung umgehend anwenden.

Praktische Tipps — Was Sie jetzt tun können

Für Arbeitgeber: Erstellen Sie den Hitzeschutzplan jetzt — nicht erst wenn die erste Hitzewarnung kommt. Der Plan muss Gefahrenbeurteilung, Maßnahmenhierarchie, Notfallmaßnahmen und Erste-Hilfe-Vorschriften enthalten. Verwenden Sie die Musterevaluierung der Bundesinnung Bau als Vorlage (Stand 12/2025).

Für Gebäude mit Personal: Prüfen Sie, ob die bestehende Klimaanlage für Hitzetage ausreicht. Wenn nicht — Wien, Graz, Linz und Salzburg haben zertifizierte Klimaanlagen-Installateure, die auch Beratung zur Kühlung von Bürogebäuden anbieten.

Für Arbeitnehmer: Kenntnisnahme des Hitzeschutzplans ist Ihr Recht. Wenn Ihr Arbeitgeber bei Hitze keine Maßnahmen setzt: erst intern melden (Betriebsrat, Sicherheitsvertrauensperson), dann Arbeitsinspektorat. Die Hitze-V gibt Ihnen dafür eine rechtliche Grundlage.

Häufig gestellte Fragen

Wann gilt die Hitzeschutzverordnung in Österreich?

Die Hitze-V gilt seit 1. Jänner 2026 für alle Arbeiten im Freien in Arbeitsstätten, auf Baustellen und auf auswärtigen Arbeitsstellen. Die Maßnahmen werden verpflichtend, wenn GeoSphere Austria eine Hitzewarnung der Stufe 2 (gelb) oder höher ausgibt.

Was muss der Arbeitgeber bei Hitze tun?

Der Arbeitgeber muss einen Hitzeschutzplan erstellen, Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung ermitteln, Maßnahmen festlegen (Vermeidung, technische, organisa-torische, persönliche Maßnahmen) und diese bei Hitzewarnung Stufe 2 umsetzen. Krankabinen müssen klimatisiert werden.

Gibt es Hitzefrei in Österreich?

Nein. Es gibt kein gesetzliches Recht auf Hitzefrei in Österreich. Die Hitze-V verpflichtet den Arbeitgeber zu Schutzmaßnahmen, aber sie räumt dem Arbeitnehmer kein Recht ein, die Arbeit eigenmächtig einzustellen. Für Bauarbeiter gilt ab 32,5 °C eine Sonderregelung (BSchEG).

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Hitze-V?

Verwaltungsstrafen von € 166 bis € 8.324, je nach Schwere. Die Arbeitsinspektion kontrolliert verstärkt während der Sommersaison und kann bei akuter Gefahr die Arbeit sofort einstellen lassen.

Wie unterscheidet sich die österreichische Hitze-V von deutschen Regelungen?

Österreich hat als eines der ersten EU-Länder eine eigenständige Verordnung für Hitze am Arbeitsplatz. Der wichtigste Unterschied: Die Maßnahmen greifen automatisch bei offizieller GeoSphere-Hitzewarnung, während in Deutschland die Initiative beim Arbeitgeber liegt.

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Verwandte Städte

Stadtseiten mit Daten zu Temperaturen und Hitzebelastung.

Quellen und Literaturstütze

  • Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 325/2025 — Hitzeschutzverordnung (Hitze-V).
  • arbeitsinspektion.gv.at — Informationen zur Hitzeschutzverordnung.
  • arbeiterkammer.at/hitze — AK Österreich, Hitze am Arbeitsplatz.
  • koerber-risak.at — Rechtliche Analyse der Hitze-V (Anwaltskanzlei).
  • GeoSphere Austria — Hitzewarnsystem und Warnstufen.
  • BUAK — Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, Schlechtwetterentschädigung.