Klimaanlage Förderung Österreich 2026: Alle Zuschüsse und Förderprogramme
Überblick: Welche Förderungen gibt es 2026?
Österreich fördert den Umstieg auf klimafreundliche Heiz- und Kühlsysteme auf mehreren Ebenen. Die wichtigsten Programme für Klimaanlagen und Wärmepumpen im Jahr 2026:
1. Bundesförderung "Kesseltausch" (Sanierungsoffensive) — max. 30 % der Investitionskosten, gedeckelt bei 7.500 EUR, beim Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen. Gilt auch für Wärmepumpen mit Kühlfunktion (reversible Systeme).
2. Handwerkerbonus — bis zu 1.500 EUR Zuschuss auf Montage- und Installationsarbeiten, einschließlich Klimaanlagen-Installation.
3. Landesförderungen — je nach Bundesland 1.000 bis 3.900 EUR zusätzlich zur Bundesförderung.
4. Öko-Sonderausgabenpauschale — steuerlicher Freibetrag von 400 bis 800 EUR jährlich über 5 Jahre bei gefördertem Heizungstausch oder thermischer Sanierung.
Das Beste: Die meisten Programme sind kombinierbar. Ein Haushalt, der eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe mit Kühlfunktion ersetzt, kann theoretisch über 12.000 EUR an Förderungen und Steuervorteilen erhalten.
Sanierungsoffensive: Kesseltausch 2026 (Sanierungsbonus geschlossen)
Die größte Einzelförderung ist die Bundesförderung im Rahmen der Sanierungsoffensive 2026, verwaltet von der Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Sie ersetzt das frühere Programm "Raus aus Öl und Gas".
Förderhöhe: Max. 30 % der förderfähigen Investitionskosten, gedeckelt bei 7.500 EUR. Die Förderung wird also prozentual berechnet (nicht als Pauschale wie früher), aber durch diesen Höchstbetrag begrenzt — bei einer typischen Wärmepumpe inklusive Installation ist das oft weniger als die früheren Pauschalbeträge. Budget: 360 Mio. EUR pro Jahr (2026–2030).
Wichtig für Klimaanlagen: Reine Klimageräte (nur Kühlung) werden nicht gefördert. Gefördert werden Wärmepumpen, die primär heizen — viele moderne Split-Wärmepumpen bieten aber eine reversible Kühlfunktion. Wer eine Wärmepumpe mit Kühloption wählt, erhält die volle Förderung und kann im Sommer kühlen.
Einkommensschwache Haushalte: Für Haushalte mit niedrigem Einkommen (netto bis ca. 1.867 EUR/Monat für Einpersonenhaushalt) gibt es Aufschläge. In Kombination mit der Landesförderung sind bis zu 100 % der Kosten möglich.
Voraussetzungen: Das Gebäude muss mindestens 15 Jahre alt sein. Es muss eine fossile oder elektrische Widerstandsheizung ersetzt werden. Die Wärmepumpe muss bestimmte Effizienzkriterien erfüllen (COP ≥ 3,1 bei Luft/Wasser). Die Förderung muss vor Baubeginn registriert werden.
Die Registrierung läuft über umweltfoerderung.at. Seit Februar 2026 gelten angepasste Richtlinien — neue Registrierungen und Anträge sind laufend möglich, solange Budgetmittel vorhanden sind.
Handwerkerbonus: Bis zu 1.500 EUR für die Montage
Wichtig (Stand Juni 2026): Der Handwerkerbonus ist ausgelaufen. Die Einreichfrist für Leistungen aus 2025 endete am 28. Februar 2026 (Nachreichung bis 30. April 2026); eine Neuauflage für 2026 ist laut Bund nicht geplant. Die folgenden Angaben sind daher historisch — prüfen Sie vor dem Kalkulieren den aktuellen Stand. Bis dahin bezuschusste der Handwerkerbonus Arbeitsleistungen von Handwerkern unabhängig vom Heizsystem, ausdrücklich auch die Installation von Klima- und Kälteanlagen.
Förderhöhe 2025/2026: 20 % der Arbeitskosten (ohne Material), maximal 1.500 EUR pro Person und Kalenderjahr. Die förderbaren Kosten müssen mindestens 250 EUR netto betragen.
Was wird gefördert: Montage und Installation von Split-Klimaanlagen, Wartung und Reparatur von Kälte- und Klimaanlagen, Installation von Wärmepumpen, Gebäudetechnikautomation — alles, was als Arbeitsleistung auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Beantragung (historisch): Das Programm lief über handwerkerbonus.gv.at; die Einreichfrist für 2025er-Leistungen endete am 28. Februar 2026 (Nachreichung bis 30. April 2026). Für 2026 wurde keine neue Antragsperiode beschlossen. Als Alternativen bleiben Landesförderungen, die Öko-Sonderausgabenpauschale und ggf. Schallschutzförderungen.
Tipp: Der Handwerkerbonus ist mit allen anderen Förderungen kombinierbar. Auch wer eine reine Klimaanlage (ohne Heizfunktion) installiert und keinen Anspruch auf den Kesseltausch hat, kann den Handwerkerbonus beantragen.
Stadt Wien: 50 % Sonnenschutz-Förderung
Wien hat sein eigenes Förderprogramm für außenliegenden Sonnenschutz — und es ist das attraktivste in ganz Österreich. 50 % der nachgewiesenen Kosten, maximal 1.500 EUR.
Was gefördert wird: Nachträgliche Montage von Rollläden, Raffstores, Fassadenmarkisen und Screens — außenliegende Systeme. Innenliegender Sonnenschutz wird NICHT gefördert.
Voraussetzungen: Gebäude älter als 20 Jahre, mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude (mehrgeschossiger Wohnbau), elektrisch oder mechanisch betriebene Systeme.
Beantragung: Online über wien.gv.at. Kostenvoranschlag einreichen, Genehmigung abwarten, erst nach Genehmigung installieren.
Kombination: Die Wiener Sonnenschutz-Förderung ist mit der Bundesförderung (Kesseltausch, Handwerkerbonus) kombinierbar, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden.
Landesförderungen: Was jedes Bundesland bietet
Zusätzlich zur Bundesförderung bieten die meisten Bundesländer eigene Förderprogramme für Wärmepumpen und Heizsysteme. Hier die wichtigsten im Überblick:
Wien: Die Stadt Wien fördert den Umstieg auf Wärmepumpen im Rahmen der Wiener Sanierungsoffensive. Details und Förderhöhen werden laufend angepasst — aktuell ist das Programm in Neuauflage. Informationen unter wien.gv.at/energie.
Stadt Wien — Sonnenschutz: 50 % Zuschuss auf außenliegenden Sonnenschutz, maximal 1.500 EUR. Gebäude muss älter als 20 Jahre sein und mindestens 3 Wohneinheiten haben. Rollläden, Raffstores, Markisen, Screens. Antragstellung über wien.gv.at — erst Antrag, dann montieren.
Niederösterreich: Die Landesförderung NÖ ergänzt die Bundesförderung beim Kesseltausch. Über die Energieberatung NÖ (energie-noe.at) können zusätzliche Mittel beantragt werden. Die Förderung deckt bis zu 50 % der förderfähigen Nettokosten.
Oberösterreich: Besonders großzügig — die Kombination aus Bundes- und Landesförderung ergibt bis zu 11.400 EUR beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Zusätzliche Zuschläge für thermische Solaranlagen und Tiefenbohrungen möglich.
Steiermark: Förderung für Wärmepumpen über das Wohnbauförderungsprogramm. Höhe abhängig vom Gebäudetyp und Einkommenssituation.
Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Kärnten, Burgenland: Alle Bundesländer bieten ergänzende Programme. Die Höhe variiert zwischen 1.000 und 3.900 EUR. Eine aktuelle Übersicht bietet der Verband Wärmepumpe Austria (waermepumpe-austria.at/foerderungen).
Wichtig: Landesförderungen müssen in der Regel separat beantragt werden — meist nach Abschluss der Arbeiten. Die Kombination mit der Bundesförderung ist explizit vorgesehen.
Öko-Sonderausgabenpauschale: Steuerlich profitieren
Wer eine Bundesförderung für den Kesseltausch oder eine thermisch-energetische Sanierung erhält, profitiert automatisch vom Öko-Sonderausgabenpauschale (§ 18 EStG).
Heizungstausch (Kesseltausch): 400 EUR Freibetrag pro Jahr über 5 Jahre = 2.000 EUR steuerliche Entlastung.
Thermische Sanierung: 800 EUR Freibetrag pro Jahr über 5 Jahre = 4.000 EUR steuerliche Entlastung.
Das Pauschale wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt — die Daten übermittelt die KPC direkt ans Finanzamt. Sie müssen nichts extra einreichen, aber im Zuge der Förderbeantragung eine Erklärung abgeben.
Rechenbeispiel: Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % bringt der Kesseltausch-Freibetrag (5 x 400 EUR) eine tatsächliche Steuerersparnis von ca. 840 EUR über 5 Jahre. In Kombination mit der Bundesförderung (max. 30 %, bis 7.500 EUR) und einer Landesförderung (z. B. 2.000 EUR) ergibt sich — je nach Investitionssumme — eine Gesamtförderung von rund 9.500 EUR. Bis Anfang 2026 kam der inzwischen ausgelaufene Handwerkerbonus (1.500 EUR) hinzu.
Wärmepumpe mit Kühlfunktion: Die clevere Lösung
Wer eine Klimaanlage sucht und gleichzeitig Förderungen maximieren will, sollte eine reversible Wärmepumpe in Betracht ziehen. Diese Geräte heizen im Winter und kühlen im Sommer — und qualifizieren sich für die volle Kesseltausch-Förderung.
Split-Wärmepumpen: Modelle wie Daikin Perfera, Mitsubishi MSZ-LN oder Panasonic Etherea sind als Luft/Luft-Wärmepumpen klassifiziert und bieten sowohl Heiz- als auch Kühlfunktion. Preis mit Montage: 1.900–3.500 EUR. Förderung über den Handwerkerbonus möglich.
Luft/Wasser-Wärmepumpen: Systeme wie Daikin Altherma, Viessmann Vitocal oder Bosch Compress heizen über Radiatoren oder Fußbodenheizung und kühlen passiv oder aktiv. Preis: 8.000–18.000 EUR. Volle Kesseltausch-Förderung (max. 30 %, bis 7.500 EUR) plus Landesförderung möglich.
Wichtig: Luft/Luft-Wärmepumpen (Split-Klimageräte) fallen nur dann unter die Kesseltausch-Förderung, wenn sie ein bestehendes fossiles Heizsystem vollständig ersetzen und als primäre Heizquelle dienen. Als reine Ergänzungskühlung bleibt der Handwerkerbonus die wichtigste Förderung.
Antragsprozess Schritt für Schritt
Der Förderdschungel in Österreich ist überschaubar, wenn Sie die richtige Reihenfolge einhalten:
Schritt 1 — Energieberatung: Für die Kesseltausch-Förderung ist ein Energieausweis oder eine Energieberatung erforderlich. Viele Bundesländer bieten kostenlose Beratung an.
Schritt 2 — Registrierung bei umweltfoerderung.at: Vor Baubeginn das Projekt online registrieren. Sie erhalten eine Registrierungsnummer, die 12 Monate gültig ist.
Schritt 3 — Angebote einholen und Auftrag vergeben: Mindestens ein Angebot von einem befugten Installateur. Erst nach der Registrierung darf der Auftrag erteilt werden.
Schritt 4 — Installation durchführen lassen: Die Wärmepumpe/Klimaanlage wird installiert. Alle Rechnungen aufbewahren — Arbeitsleistung und Material getrennt ausweisen lassen (wichtig für den Handwerkerbonus).
Schritt 5 — Förderantrag einreichen: Nach Abschluss den Förderantrag mit Rechnungen und Zahlungsbelegen bei der KPC einreichen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 8–12 Wochen.
Schritt 6 — Handwerkerbonus beantragen: Separat über handwerkerbonus.gv.at einreichen. Schlussrechnung mit ausgewiesener Arbeitsleistung beilegen.
Schritt 7 — Landesförderung beantragen: Je nach Bundesland separat einreichen. Die Fristen und Formulare variieren — informieren Sie sich bei Ihrer Landesregierung oder Energieberatungsstelle.
Schritt 8 — Öko-Sonderausgabenpauschale: Wird automatisch berücksichtigt, sobald die Bundesförderung ausbezahlt ist. Prüfung in der nächsten Arbeitnehmerveranlagung.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine Förderung für reine Klimaanlagen (nur Kühlung) in Österreich?
Reine Kühlgeräte werden nicht über die Kesseltausch-Förderung gefördert. Allerdings können Sie den Handwerkerbonus (bis zu 1.500 EUR) für die Montagekosten beantragen. Dieser gilt explizit auch für Kälte- und Klimaanlagen.
Kann ich Bundesförderung, Landesförderung und Handwerkerbonus kombinieren?
Ja, die staatlichen Programme sind grundsätzlich kombinierbar. Die Kesseltausch-Förderung (max. 30 %, bis 7.500 EUR) und Landesförderungen (1.000–3.900 EUR) können parallel beantragt werden. Der Handwerkerbonus (bis zu 1.500 EUR) ist allerdings seit Anfang 2026 ausgelaufen. Einzige Einschränkung: Die Gesamtförderung darf die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Muss ich den Förderantrag vor oder nach der Installation stellen?
Die Kesseltausch-Förderung erfordert eine Registrierung VOR Baubeginn über umweltfoerderung.at. Der Handwerkerbonus und Landesförderungen werden in der Regel nach Abschluss der Arbeiten beantragt. Halten Sie unbedingt die Reihenfolge ein — ohne Vorab-Registrierung gibt es keine Bundesförderung.
Wie hoch ist die maximale Gesamtförderung für eine Wärmepumpe in Österreich 2026?
Der Sanierungsbonus ist geschlossen. Verbleibend: Kesseltausch (max. 30 % der Kosten) + Landesförderung (z. B. 3.900 EUR in Oberösterreich) + Handwerkerbonus (bis 1.500 EUR) + Öko-Sonderausgabenpauschale (ca. 840 EUR Steuerersparnis über 5 Jahre). In Wien kommt die Sonnenschutz-Förderung (50 %, max. 1.500 EUR) hinzu.
Gilt die Förderung auch für Mietwohnungen?
Die Kesseltausch-Förderung richtet sich primär an Eigentümer. In Mietwohnungen ist der Vermieter antragsberechtigt. Den Handwerkerbonus können aber auch Mieter beantragen, wenn sie die Klimaanlage auf eigene Kosten installieren lassen und der Vermieter zustimmt.
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Quellen und Literaturstütze
- Kommunalkredit Public Consulting / umweltfoerderung.at: Sanierungsoffensive 2026 — Richtlinien Kesseltausch und thermische Sanierung.
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK): Förderprogramme Raus aus Öl und Gas / Sanierungsoffensive.
- WKO Österreich / handwerkerbonus.gv.at: Handwerkerbonus — Richtlinien und förderfähige Leistungen für Kälte- und Klimatechnik.
- Verband Wärmepumpe Austria (waermepumpe-austria.at): Übersicht Bundes- und Landesförderungen 2026.